Mietbedingungen

Buchung

Die Buchung erfolgt schriftlich und wird verbindlich, nachdem eine schriftliche Buchungsbestätigung erfolgt ist. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Mietbedingungen an. Für den Vermieter wird die Buchung verbindlich, wenn er sie schriftlich bestätigt hat.

Bezahlung

Mit der Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Mietpreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung zu zahlen ist. Der Restbetrag ist unaufgefordert spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist das Datum des Einganges der Zahlung auf dem Konto des Vermieters. Bei kurzfristigeren Buchungen ist der volle Betrag sofort fällig.
Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug gerät und eine hierfür vom Vermieter nach dem Fälligkeitseintritt gesetzte angemessene Zahlungsfrist verstreichen lässt.

Stornierung

Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter hat in schriftlicher Form zu erfolgen (E-Mail, Brief). Für den Zeitpunkt des Rücktrittes ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter maßgeblich.

Beim Rücktritt vom Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer pauschalen Entschädigung nach folgender Staffel:
a) bis zu 12 Wochen vor Beginn der Mietzeit kostenfrei
b) bis 30 Tage vor Reiseantritt 10% des Mietpreises
c) kürzer als 30 Kalendertage vor Reiseantritt 90% des Mietpreises
d) Reiseabbruch während des Aufenthaltes 100% des Mietpreises (es wird daher empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen).

Wenn die Ferienwohnung während der vereinbarten Mietzeit anderweitig vermietet wird, rechnet der Vermieter die hierbei erzielte Miete auf den vom Mieter nach Buchstabe b) oder c) zu zahlenden Betrag an.

Anreise / Abreise

Die Ferienwohnung steht dem Mieter am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüssel werden Ihnen persönlich vom Vermieter an der Haustür der jeweiligen Wohnung übergeben.

Am Abreisetag steht die Wohnung bis 10 Uhr dem Mieter zur Verfügung.

Beim Auszug sind Wohnung und Inventar vom Mieter in dem vorgefundenen und mängelfreien Zustand zu übergeben (besenrein, Betten abgezogen, Geschirr abgespült). Geschieht das nicht, ist der Vermieter berechtigt, die Mehrkosten für die Wiederherstellung des vorherigen und mängelfreien Zustandes, für beispielsweise notwendige Renovierungen, für erhöhte Endreinigungskosten, Ersatz, Reparatur und möglichen Mehraufwand vom Mieter einzufordern.

Leistungen

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter die bestätigte Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.

Die Leistungen erfolgen gemäß den Angaben der Preisliste der Buchungsbestätigung.  Im ausgewiesenen Mietpreis ist die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) bereits enthalten. Zuzüglich zum Mietpreis fallen Kosten der Kurabgabe an. Die aktuelle Höhe der Kurabgabe entnehmen Sie bitte der Kurabgabesatzung der Gemeinde Büsum.
Die Wohnungen dürfen höchstens mit der maximal angegebenen oder vom Vermieter ausdrücklich schriftlich genehmigten Personenzahl belegt werden. Kinder gelten dabei als volle Person. Der Vermieter ist berechtigt, überzählige Personen nach seiner Wahl aus der Wohnung auszuweisen und vom Mieter eine Entschädigung zu verlangen. Ist der Mieter bei Mietbeginn mit der Mietzahlung in Verzug, kann der Vermieter die Bereitstellung der Wohnung bis zur vollständigen Bezahlung der Miete verweigern, ohne seinen Anspruch auf den vollen Mietpreis zu verlieren.

Internet-/TV-Anschluss, WLAN können in Ihrer Verfügbarkeit und in Ihrer Leistung (z.B. Bandbreite und Geschwindigkeit) nicht garantiert werden. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass während des Aufenthaltes der Internetzugang durch den Mieter oder mitreisende Personen rechtswidrig verwendet wird.
Der Gartenpavillon (Haus Bergstraße 20) ist eine nicht beworbene/vermarktete und somit freiwillige Beistellung des Vermieters zur Mietsache, die nicht Bestandteil des Mietverhältnisses ist und bei Nichtverfügbarkeit oder Nichtnutzbarkeit keinen Mangel der Mietsache darstellt.

Hunde

Das Mitbringen von Hunden bedarf unserer Zustimmung. Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder höchstens zwei Hunde mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen von Hunden zustimmen, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Hunde unter der ständigen Aufsicht des Mieters stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste darstellen.

Hausordnung

Haftung des Mieters

Der Mieter und die weiteren nutzungsberechtigten Personen haben die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln; bei der Nutzung der elektronischen Geräte oder anderer technischer Einrichtungen sind die in der Ferienwohnung befindlichen oder im Internet abrufbaren Bedienungsanleitungen dieser Geräte zu beachten. Die Einrichtungsgegenstände und technischen Geräte sind zum Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Die Möbel dürfen nicht verrückt werden. Geschirr und sonstige Gegenstände dürfen nicht aus der Ferienwohnung entfernt werden, außer zur Nutzung auf der Terrasse der Ferienwohnung.

Beim Verlassen der Ferienwohnung hat der Mieter Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

In den Ferienwohnungen gilt ein absolutes Rauchverbot.

Der Mieter und die übrigen nutzungsberechtigten Personen sind verpflichtet, Abfälle ausschließlich in den hierfür jeweils vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Behältern zu entsorgen und strikt auf die korrekte Mülltrennung zu achten. Sollte der Vermieter aufgrund von schuldhaften Zuwiderhandlungen des Mieters von Dritter Seite in Anspruch genommen werden (beispielsweise aufgrund eines behördlichen Bußgeldes), so hat der Mieter dem Vermieter die hieraus resultierenden Schäden, Aufwendungen und sonstige notwendige Kosten (inklusive der Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) zu ersetzen.

Wir sind ein hundefreundliches Haus. Bitte achten Sie auf Ihre(n) Vierbeiner, damit andere Gäste nicht beeinträchtigt werden. Das „Geschäft “ darf er/sie nicht auf dem Grundstück verrichten. In der Wohnung darf Ihr vierbeiniger Gefährte weder auf Bett, Sofa oder Sessel schlafen. Beschädigungen an der Einrichtung durch Ihr Hund zeigen Sie uns bitte umgehend an. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Wohnung zurückgelassen werden. Es ist untersagt, Hunde in der Dusche zu waschen oder abzubrausen. Die bereitgestellten Handtücher dürfen nicht dazu verwendet werden, die Hunde zu säubern oder abzutrocknen. Bei Beschädigung anfallende Kosten für Reparatur oder Ersatzbeschaffung trägt der Mieter.

Die Sitzpolster für Gartenstühle sind über Nacht und bei Regenwetter stets in die Wohnung zu nehmen. Fahren Sie bitte den Sonnenschirm über Nacht und bei Wind ein.

Die Ferienwohnungen und die darin befindlichen Geräte werden regelmäßig gewartet und kontrolliert. Sollten dennoch einmal Möbel oder technische Geräte in der Ferienwohnung nicht funktionieren, beschädigt oder defekt sein, so verpflichtet sich der Mieter den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, welche die Gefahr der Entstehung weiterer Schäden oder einer Ausweitung des Schadens in sich tragen (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). Innerhalb der Ferienwohnung und des Grundstückes haften Eltern für Ihre Kinder.

Ist ein Mangel bzw. ein Schaden trotz umfangreicher Bedienungsinformationen aufgrund von Bedienungsfehlern oder aus Verschulden des Mieters, seiner Mitbewohner oder Besucher entstanden, so ist der Vermieter berechtigt, entstandene Kosten an den Mieter weiter zu berechnen (dem Mieter wird insoweit der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen).

Haftung des Vermieters

Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters. 

Datenschutz

Personengebundene Daten des Mieters werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Datenschutzverordnung erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist. Weitere Details siehe https://www.oleduen-buesum.de/impressum&datenschutzerklärung

Höhere Gewalt / Schlussbestimmungen & Salvatorische Klausel

Im Falle von höherer Gewalt oder im Falle der Zerstörung, starken Beschädigung der Wohnung, oder sonstiger besonderer Umstände, die zur Unbewohnbarkeit der Wohnung führen, kann der Vermieter den Mietvertrag aufheben. In diesem Fall hat der Vermieter den Mieter unverzüglich zu informieren und sämtliche bereits im Voraus geleisteten Zahlungen ohne Abzüge zurückzuerstatten.

Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Mietbedingungen berührt nicht die übrigen Bestimmungen. Werden zwischen Mieter und Vermieter einzelne Vereinbarungen getroffen, die von diesen Mietbedingungen abweichen, gelten die übrigen Bestimmungen unverändert.

Gerichtsstand für Streitigkeiten ist für beide Parteien Itzehoe